Verbietet das in der dargestellten Situation gesendete Lichtsignal hinter den Signalgeber zu fahren?
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JA
Erklärung
Die Ampeln vor Ihnen - die am Mast links, neben dem Zeichen D-6, und die am Mast rechts - zeigen gleichzeitig Rot und Gelb. Diese Kombination ist noch nicht Grün: Das Verbot der Einfahrt hinter die Ampel gilt weiter. Rot mit Gelb kündigt nur an, dass gleich Grün aufleuchtet, und gibt Ihnen einen Moment, um sich auf das Anfahren vorzubereiten.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt genauer fest, dass das rote und das gelbe Signal, wenn sie gleichzeitig leuchten, die Einfahrt hinter die Ampel verbieten und gleichzeitig darüber informieren, dass gleich das grüne Signal aufleuchtet. Wenn Sie bei diesem Signal losfahren, fahren Sie bei Rot - Sie bleiben hinter dem Auto vor Ihnen stehen, bis Sie Grün sehen.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale