Soll man einen sicheren Abstand zum umfahrenen Hindernis einhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie unter einer Brücke (Überführung) hindurch. Direkt am rechten Fahrbahnrand steht die Steinmauer des Brückenwiderlagers, die mit der gelb-schwarzen Tafel U-9 gekennzeichnet ist; diese Tafel zeigt ein eingeschränktes Lichtraumprofil an. Vom Fahrstreifen trennt die Mauer nur ein schmaler Seitenstreifen. Wenn Sie an einem solchen Hindernis vorbeifahren (Umfahren), müssen Sie einen sicheren Abstand dazu einhalten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer beim Umfahren verpflichtet ist, einen sicheren Abstand zu dem Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis einzuhalten, an dem er vorbeifährt, und wenn nötig die Geschwindigkeit zu verringern. Die gelb-schwarzen Streifen der Tafel warnen, dass das Objekt gefährlich nah an der Fahrbahn steht. Sie halten sich in der Mitte Ihres Fahrstreifens und denken an den Außenspiegel, der über die Umrisse des Autos hinausragt.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)