Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, sich nach dem Signal zu richten, das von der sichtbaren Person gegeben wird?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften ein Straßenbauarbeiter in orangefarbener Kleidung mit der Aufschrift "Kierowanie ruchem" (Verkehrsregelung). Er hebt eine Scheibe zum Anhalten von Fahrzeugen hoch - einen roten Kreis mit weißem Rand; weiter hinten sieht man Leitkegel. Sie sind verpflichtet, seinem Signal zu folgen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass eine Person, die im Auftrag oder mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers (Straßenverwaltung) Arbeiten auf der Straße ausführt, Verkehrsteilnehmern Anweisungen und Signale geben darf, und jeder Verkehrsteilnehmer muss sie befolgen, auch wenn sich aus den Vorschriften ein anderes Verhalten ergibt. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass das Signal zum Anhalten mit einer Scheibe in Form eines roten Kreises mit weißem Rand gegeben wird. Sie halten vor dem Arbeiter an und warten auf das Signal zur Weiterfahrt.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 109 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale