Łatweprawko
Frage Nr. 2892 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Darf man in der dargestellten Situation die besetzte Fahrspur wechseln?

Darf man in der dargestellten Situation die besetzte Fahrspur wechseln?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen neben einer Hochstraße hinter Lkw, und auf der Fahrbahn ist ein weißer Vorankündigungspfeil (Einordnungspfeil) mit einem gelben Kreuz durchgestrichen. Das gelbe Durchstreichen macht das weiße Zeichen ungültig, deshalb gilt die Pflicht zum Fahrstreifenwechsel nicht - Sie dürfen den Fahrstreifen wechseln oder nicht, je nach Bedarf. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass bei weißen und gelben Zeichen auf der Straße, die ein unterschiedliches Verhalten verlangen, die gelben Zeichen gelten; ein gelbes Kreuz auf einem weißen Zeichen macht dieses Zeichen für die Zeit der Bauarbeiten ungültig. Die Fahrstreifen trennt eine unterbrochene Linie, deshalb ist ein Fahrstreifenwechsel erlaubt - mit besonderer Vorsicht, nach einem Blick in die Spiegel und mit Blinker.

Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 3 und § 86 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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