Łatweprawko
Frage Nr. 2825 3 Pkt. Grundfrage AA1A2
Bild zur Frage: Du lenkst ein einspuriges Motorrad. Darfst du in der dargestellten Situation auf die Brücke einfahren?

Du lenkst ein einspuriges Motorrad. Darfst du in der dargestellten Situation auf die Brücke einfahren?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie bei Regen auf eine gepflasterte Brücke zu; rechts steht ein rundes Zeichen mit rotem Rand und dem Umriss eines Autos - B-3 "Verbot für Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern". Mit einem einspurigen Motorrad dürfen Sie auf die Brücke fahren. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-3 "Verbot für Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern" ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge im weiteren Sinne (pojazdy silnikowe) bedeutet, wobei das Verbot nicht für einspurige Motorräder gilt. Die Ausnahme steht schon im Namen des Zeichens: Autos, Lkw, Busse und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht hineinfahren, ein normales zweirädriges Motorrad aber schon. Solche Zeichen stellt man an alten, schmalen Brücken und Straßen auf, deren Tragfähigkeit oder Breite keinen Verkehr breiterer Fahrzeuge erlaubt. Verwechseln Sie B-3 nicht mit dem Zeichen B-1 "Verkehrsverbot in beiden Richtungen" (ein leerer weißer Kreis mit rotem Rand), das für alle Fahrzeuge gilt, und nicht mit B-4 "Verbot für Motorräder". Auf nassem Pflaster fahren Sie mit dem Motorrad vorsichtig: Pflastersteine sind bei Regen sehr glatt, und auf der Brücke gehen neben Ihnen Fußgänger mit Regenschirmen.

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 45 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Fahrtechnik
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