Sollen Sie in dieser Situation den beabsichtigten Wechsel Ihrer Fahrtrichtung signalisieren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren wir mit der Straßenbahn über eine große Kreuzung im Stadtzentrum und biegen nach rechts ab; über die Kreuzung fahren Autos, und die Straßenbahnampel erlaubt uns die Fahrt. In dieser Situation müssen Sie die Absicht anzeigen, die Fahrtrichtung zu ändern - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu wechseln, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen und das Anzeigen sofort nach dem Manöver zu beenden. Die Straßenbahn ist ein Fahrzeug, also schaltet auch der Straßenbahnfahrer vor dem Abbiegen den Blinker ein. Auch wenn die Gleise die Fahrtrichtung bestimmen, wissen andere Verkehrsteilnehmer nicht immer, wohin die Weiche führt - der Blinker zeigt Fußgängern und Fahrern, dass die Straßenbahn gleich abbiegt und ihren Fahrweg einnimmt.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)