Sollen Sie den auf der Querstraße fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fährt die Straßenbahn auf eine Kreuzung mit einem Fußgängerüberweg zu; am Gleis steht das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren", und darunter eine Straßenbahnampel, an der ein senkrechter Balken leuchtet; das Weichensignal über dem Gleis zeigt die Fahrt nach rechts. In dieser Situation müssen Sie den Fahrzeugen auf der Querstraße nicht die Vorfahrt gewähren - die Antwort NEIN.
Lichtzeichen haben Vorrang vor Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. Solange die Straßenbahnampel in Betrieb ist, entscheidet der senkrechte Balken - die Erlaubnis zur Einfahrt - über die Einfahrt in die Kreuzung, und das Zeichen A-7 gilt erst, wenn die Ampel ausgeschaltet ist. Die Fahrer auf der Querstraße haben in dieser Zeit meist ein Signal, das die Einfahrt verbietet, aber Sie beobachten trotzdem die Kreuzung und den Überweg, denn jemand kann gegen die Signale einfahren oder die Fahrbahn betreten, und die Straßenbahn braucht einen langen Weg zum Anhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 104 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale