Soll man in dieser Situation den Geschädigten mit dem Gesicht im Wasser lassen, weil eine Änderung der Körperlage eine Wirbelsäulenverletzung verursachen kann?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto liegt ein Motorradfahrer mit Schutzhelm nach einem Unfall mit dem Gesicht in einer Pfütze, und sein Motorroller liegt einige Meter weiter am rechten Fahrbahnrand. Sie dürfen den Verletzten nicht mit dem Gesicht im Wasser liegen lassen - er ertrinkt innerhalb weniger Minuten. Diese Gefahr ist sicher und sofort da, während eine Verletzung der Wirbelsäule nur eine Möglichkeit ist. Die Antwort lautet: nein.
In der Ersten Hilfe gilt die Reihenfolge: zuerst das, was am schnellsten tötet. Blockierte Atemwege töten in wenigen Minuten. Deshalb muss man den Verletzten umdrehen, wenn möglich mit mehreren Personen gleichzeitig, und dabei den Kopf in einer Linie mit dem Oberkörper halten. Danach prüfen Sie die Atmung, rufen Hilfe unter 112, und wenn er atmet, lassen Sie ihn in einer Lage, in der die Atemwege frei sind. Den Helm nehmen Sie nicht ab, es sei denn, Sie müssen eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 des Gesetzes über den Staatlichen Rettungsdienst; Art. 162 des Strafgesetzbuches