Łatweprawko
Frage Nr. 2467 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie auf diesen Bahnübergang gleich nach dem Öffnen der Bahnschranken einfahren, ohne sich davor vergewissert zu haben, dass kein Zug kommt?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video stehen Sie vor einem Bahnübergang mit Schranken: Der Zug ist gerade durchgefahren, und die Schranken gehen nach oben; die Frage betrifft den Moment, in dem sie schon senkrecht stehen. Auch dann dürfen Sie nicht auf den Bahnübergang fahren, ohne sich zu vergewissern, dass kein weiterer Zug kommt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, sich vor dem Befahren der Gleise zu vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, und beim Annähern an den Bahnübergang und beim Überqueren besonders vorsichtig zu sein. Solange das Öffnen der Schranken nicht beendet ist, ist das Einfahren ausdrücklich verboten; Schranken sind außerdem nur eine Sicherungsanlage, die ausfallen kann; nach der Durchfahrt eines Zuges kann auf dem anderen Gleis der nächste kommen. Sie fahren langsamer, schauen nach links und nach rechts, hören hin - und erst dann fahren Sie über den Bahnübergang, ohne auf den Gleisen anzuhalten.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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