Ist man beim Ausfahren aus einem Landweg auf eine befestigte Straße verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einem unbefestigten Feldweg zwischen Wiesen und kommen zu einer asphaltierten Landstraße mit Ortsschildern. Die Einfahrt von einem unbefestigten Weg auf eine Straße mit befestigter Oberfläche ist Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu), deshalb sind Sie besonders vorsichtig und gewähren den Fahrzeugen auf der Landstraße die Vorfahrt. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) nennt unter den Fällen des Einfahrens in den Verkehr das Einfahren auf die Straße von einem Feld oder auf eine Straße mit befestigter Oberfläche von einer Straße mit unbefestigter Oberfläche und verlangt dann, besonders vorsichtig zu sein und einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren. Hier gibt es keine Zeichen, aber auch die Rechts-vor-links-Regel gilt nicht - sogar ein Fahrzeug, das von links kommt, hat vor Ihnen Vorfahrt. Sie halten an und fahren los, wenn die Straße frei ist.
Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)