Ist in dieser Situation die Geschwindigkeitsreduzierung begründet?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer schmalen Straße ohne Gehweg, und auf dem rechten Seitenstreifen, direkt am Fahrbahnrand, kommen Ihnen drei Frauen entgegen; gleichzeitig kommt aus der Gegenrichtung ein Auto. Sie müssen an dem entgegenkommenden Auto vorbeifahren (Vorbeifahren am Gegenverkehr, Begegnen) und gleichzeitig Abstand zu den Fußgängern halten - langsamer zu fahren, ist voll gerechtfertigt. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt beim Begegnen, einen sicheren Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug zu halten und, wenn nötig, nach rechts auszuweichen und die Geschwindigkeit zu verringern oder anzuhalten; gegenüber Fußgängern auf dem Seitenstreifen gilt der allgemeine Grundsatz der Vorsicht. Wenn die Straße für drei Dinge gleichzeitig zu schmal ist - das Auto aus der Gegenrichtung, Sie und die Fußgänger -, werden Sie langsamer und lassen das entgegenkommende Auto vorbei, statt sich mit voller Geschwindigkeit an den Frauen vorbeizudrängen.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)