Łatweprawko
Frage Nr. 1793 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Haben Sie in der dargestellten Situation in geschlossener Ortschaft die Pflicht, sofern es notwendig ist, anzuhalten, damit der Bus sich in den Verkehr einordnen kann?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer geschlossenen Ortschaft auf einer Straße unter einer Hochstraße, und vor Ihnen steht an der Haltestelle ein grüner Bus mit eingeschaltetem linkem Blinker - er will aus der Haltebucht auf die Fahrbahn fahren. Sie sind verpflichtet, langsamer zu fahren und, wenn nötig, anzuhalten, damit er in den fließenden Verkehr einfahren kann (włączanie się do ruchu). Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, der sich in einer geschlossenen Ortschaft einer gekennzeichneten Bushaltestelle nähert, die Geschwindigkeit zu verringern und, wenn nötig, anzuhalten, um dem Busfahrer das Einfahren in den Verkehr zu ermöglichen, wenn dieser mit dem Blinker anzeigt, dass er aus der Haltebucht auf die Fahrbahn fahren will. Der Busfahrer seinerseits darf erst losfahren, wenn er sich vergewissert hat, dass er keine Gefahr verursacht.

Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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