Soll man in dieser Situation voraussehen, dass hinter der Straßenbahn ein Radfahrer rausfährt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht links eine Straßenbahn, und vor Ihnen sind ein Fußgängerüberweg und eine Radfahrerfurt, gekennzeichnet mit dem Zeichen D-6b; rechts gehen Fußgänger. Die Straßenbahn verdeckt Ihnen den linken Teil der Radfahrerfurt, deshalb müssen Sie damit rechnen, dass hinter ihr ein Radfahrer herausfährt. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt vom Fahrzeugführer, der sich einer Radfahrerfurt nähert, besonders vorsichtig zu sein und einem Radfahrer auf der Furt die Vorfahrt zu gewähren; der Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens verlangt, dass Sie das Verhalten anderer vorhersehen, wenn die Umstände darauf hindeuten. Eine verdeckte Radfahrerfurt ist so ein Umstand: Sie verringern die Geschwindigkeit so weit, dass Sie sofort anhalten können, falls jemand hinter der Straßenbahn herausfährt.
Rechtsgrundlage: Art. 27 Abs. 1 und Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale