Dürfen Sie das Fahrzeug hinter dem gezeigten Zeichen 5 Minuten parken?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts eine weiß-rote Bake mit einem schrägen Streifen - G-1c, die am nächsten zum Bahnübergang steht, der in der Ferne zu sehen ist. Von dieser Bake bis zum Bahnübergang gilt ein Parkverbot, und ein Abstellen für 5 Minuten ist rechtlich Parken. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Parken vor und hinter einem Bahnübergang, auf beiden Seiten der Straße, auf dem Abschnitt vom Bahnübergang bis zur Bake mit einem Streifen. Parken ist ein Stillstand des Fahrzeugs, der länger als eine Minute dauert und sich nicht aus den Verkehrsbedingungen oder Verkehrsvorschriften ergibt. Die Baken mit drei, zwei und einem Streifen zählen die Strecke bis zu den Gleisen herunter - die mit einem Streifen steht bei 1/3 der Entfernung zwischen dem Warnzeichen und dem Bahnübergang.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 2 Nr. 30 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 78 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale