Gilt das mit dem gezeigten Zeichen ausgesprochene Verbot für dich bis zur nächsten Kreuzung?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts an einer Vorortstraße das Zeichen B-33 "Geschwindigkeitsbegrenzung" mit der Zahl 30. Wenn das Verbot nicht vorher durch das Zeichen B-34 aufgehoben oder durch ein anderes B-33 geändert wird, gilt es für Sie bis zur nächsten Kreuzung. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass ein Verbot, das unter anderem durch das Zeichen B-33 ausgedrückt wird, bis zur nächsten Kreuzung gilt, wenn es nicht vorher durch ein Zeichen für das Ende des Verbots aufgehoben wird; eine Ausnahme ist eine Kreuzung auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße), an der die Einmündung der Querstraße nur von links kommt und nicht mit der rechten Fahrbahn verbunden ist. Auf einer gewöhnlichen Straße wie dieser beendet jede Kreuzung die Begrenzung - sofern der Straßenbaulastträger (Straßenverwaltung) das Zeichen dahinter nicht wiederholt hat.
Rechtsgrundlage: § 32 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale