Łatweprawko
Frage Nr. 1459 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Ist es zulässig, das Fahrzeug in einem Abstand von 11 m hinter dem dargestellten Verkehrszeichen anzuhalten?

Ist es zulässig, das Fahrzeug in einem Abstand von 11 m hinter dem dargestellten Verkehrszeichen anzuhalten?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto steht rechts an einer Seitenstraße ein Pfosten mit dem Zeichen D-15 "Bushaltestelle". Das Halten eines Fahrzeugs näher als 15 m am Pfosten oder an der Tafel, die die Haltestelle kennzeichnet, ist verboten, deshalb dürfen Sie 11 m hinter dem Zeichen nicht halten. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel, die die Haltestelle kennzeichnet, und an einer Haltestelle mit Haltebucht - auf der ganzen Länge der Bucht. Der Grund: Der Bus soll direkt an den Gehweg heranfahren können, und die Fahrgäste sollen einsteigen können, ohne auf die Fahrbahn zu gehen. Das Verbot gilt auf beiden Seiten des Pfostens: 15 m davor und 15 m dahinter, deshalb messen Sie die Entfernung großzügig ab.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 51 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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