Darf man in dieser Situation einen Elektroroller an einem Bahnübergang überholen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt hinter einer Person auf einem Elektroroller (E-Scooter), die sich einem Bahnübergang mit Halbschranken und Ampeln nähert. Sie haben nicht das Recht, den Elektroroller auf dem Bahnübergang zu überholen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, ein Fahrzeug auf einem Bahnübergang und unmittelbar davor zu überholen. Ein Elektroroller ist ein Fahrzeug, also gilt das Verbot für ihn genauso wie für ein Auto oder ein Fahrrad; die Vorschrift sieht keine Ausnahmen vor, es spielt keine Rolle, dass der Elektroroller langsam fährt oder dass die Ampel ausgeschaltet ist. Es gibt zwei Gründe: Wenn Sie auf den Gleisen überholen, fahren Sie auf den Fahrstreifen für die Gegenrichtung an einer Stelle, an der Sie selbst die wenigsten Möglichkeiten zum Ausweichen haben, und der Fahrer des Elektrorollers kann langsamer werden oder auf den Schienen ins Wanken geraten, die für die kleinen Räder eines Elektrorollers eine Falle sind - und dann können Sie, wenn Sie neben ihm sind, nirgendwohin ausweichen. Dazu kommt die Pflicht, beim Überholen eines Elektrorollers einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m zu halten. Sie bleiben hinter ihm, überqueren den Bahnübergang in sicherer Entfernung und überholen erst hinter den Gleisen, wenn Sie Platz und Sicht haben.
Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 3 Nr. 3 sowie Art. 24 Abs. 2 und Art. 2 Nr. 47b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)