Bedeutet dieses Zeichen, dass Sie Vorfahrt vor entgegenkommenden Fahrzeugen haben?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße in einem Ort und nähern sich einer Engstelle mit einer Verkehrsinsel; rechts steht ein rundes Zeichen mit rotem Rand, einem roten Pfeil nach oben und einem schwarzen Pfeil nach unten - B-31 "Vorfahrt für den Gegenverkehr", und darunter C-10 "Vorgeschriebene Vorbeifahrt links am Zeichen". Dieses Zeichen bedeutet nicht, dass Sie Vorfahrt vor einem Fahrzeug aus der Gegenrichtung haben. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-31 "Vorfahrt für den Gegenverkehr" den Fahrzeugführern verbietet, in den verengten Abschnitt der Fahrbahn zu fahren oder zu gehen, wenn dies die Fahrzeugführer, die sich in diesem Abschnitt befinden oder sich ihm aus der Gegenrichtung nähern, zum Anhalten zwingen würde. Sie sind derjenige, der die Vorfahrt gewährt: Wenn jemand aus der Gegenrichtung kommt oder schon in der Engstelle ist, halten Sie vor ihr an und warten. Man kann dieses Zeichen leicht mit seinem Gegenstück verwechseln - D-5 "Vorfahrt vor dem Gegenverkehr", einem blauen Quadrat mit einem weißen Pfeil nach oben und einem roten Pfeil nach unten, das auf der anderen Seite der Engstelle steht und den dortigen Fahrern Vorfahrt gibt. Eine Eselsbrücke hilft: B-31 ist rund mit rotem Rand wie ein Verbot, weil es die Einfahrt verbietet.
Rechtsgrundlage: § 25, § 46 und § 35 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale