Müssen Sie nach der Freigabe des Verkehrs auf einem mehrgleisigen Bahnübergang sicherstellen, dass sich auf dem anderen Gleis kein Zug nähert, bevor Sie das Gleis befahren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fährt ein Zug über einen Bahnübergang mit Halbschranken, und die Ampel zeigt rotes Licht; der Bahnübergang hat mehrere Gleise. Nachdem der Verkehr freigegeben wurde, sollten Sie sich vor dem Befahren der Gleise vergewissern, dass auf dem anderen Gleis kein anderer Zug kommt. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Fahrzeugführer, der sich einem Bahnübergang nähert und ihn überquert, verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein und sich vor dem Befahren der Gleise zu vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt. Diese Pflicht gilt an jedem Bahnübergang, auch mit Schranken und Ampel, weil die Anlagen versagen können. An einem Bahnübergang mit mehreren Gleisen gibt es eine zusätzliche Falle: Wenn ein Zug vorbeigefahren ist, kann auf dem benachbarten Gleis aus der Gegenrichtung ein zweiter kommen, der bis zum letzten Moment vom ersten Zug verdeckt wird. Es kommt vor, dass Fahrer losfahren, wenn der letzte Wagen den Bahnübergang passiert und die Schranken noch nicht oben sind - das ist eine Ordnungswidrigkeit und ein tödliches Risiko. Sie warten also, bis die Schranken vollständig oben sind und die roten Lichter erlöschen, und schauen dann trotzdem in beide Richtungen entlang aller Gleise, bevor Sie losfahren.
Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)