Łatweprawko
Frage Nr. 13430 2 Pkt. Grundfrage B

Warnt das Zeichen vor einem Einlauf einer Einbahnnebenstraße von links?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie im Sommer auf einer Straße außerhalb der Stadt; rechts steht ein gelbes dreieckiges Zeichen mit einem dicken senkrechten Strich und einem dünnen Abzweig nach links - A-6c "Kreuzung mit einer untergeordneten Straße von links". Das Zeichen warnt nicht vor der Einmündung einer Einbahnstraße. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Zeichen A-6a, A-6b und A-6c vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Straße auf der Seite warnen, die auf dem Zeichen gezeigt ist; A-6c betrifft eine Straße auf der linken Seite. Das Zeichen sagt also nur etwas über die Vorfahrt - dass die Seitenstraße untergeordnet ist - und nichts über die Verkehrsregelung auf ihr. Vor der Einmündung einer Einbahnstraße warnen andere Zeichen: A-6d "Einmündung einer Einbahnstraße von rechts" und A-6e "Einmündung einer Einbahnstraße von links". Auf ihnen hat der dünne Abzweig eine Pfeilspitze, die zu Ihrer Straße zeigt. Im Video hat der Abzweig keinen Pfeil, also ist das eine gewöhnliche untergeordnete Straße, aus der Fahrzeuge kommen können und in die Sie abbiegen dürfen. In der Praxis bedeutet A-6c: Sie nähern sich einer Kreuzung, Sie haben Vorfahrt, aber Sie sind besonders vorsichtig und beobachten die linke Seite, von der jemand herausfahren kann, der das Zeichen A-7 nicht bemerkt hat.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 2 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Gefahrzeichen
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