Dürfen Sie in dieser Situation über den Fußgängerüberweg weiterfahren, ohne anzuhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie im Winter auf einer Straße außerhalb der Stadt an einen Fußgängerüberweg heran, der mit dem Zeichen D-6 gekennzeichnet ist; auf dem Überweg, auf den Gehwegen und in der Nähe ist kein Fußgänger. In dieser Situation dürfen Sie ohne Anhalten über den Überweg weiterfahren. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg verpflichtet ist, besondere Vorsicht walten zu lassen, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger auf dem Überweg oder einen Fußgänger, der ihn betritt, nicht in Gefahr bringt, und einem solchen Fußgänger Vorrang zu gewähren. Die Pflicht zum Anhalten entsteht also erst, wenn jemand auf dem Zebrastreifen ist oder ihn betritt; über einen leeren Überweg fahren Sie ohne Anhalten, aber nicht so, als ob es ihn nicht gäbe. Besondere Vorsicht bedeutet, dass Sie so weit langsamer werden, dass Sie bremsen können, falls doch jemand auftaucht, und dass Sie auf beide Enden des Überwegs schauen. Im Winter ist der Bremsweg länger, deshalb muss die Geschwindigkeitsreserve größer sein. Anhalten vor einem leeren Überweg ist nicht vorgeschrieben und könnte die Fahrer hinter Ihnen überraschen.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale