Ist außerhalb geschlossener Ortschaft das Überholen rechts des vor Ihnen fahrenden Fahrzeugs erlaubt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie außerhalb der Stadt auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung und drei Fahrstreifen in Ihrer Richtung; der Gegenverkehr fährt auf der anderen Fahrbahn hinter der Schutzplanke. Das Auto vor Ihnen fährt auf dem linken Fahrstreifen. Auf so einer Fahrbahn darf man auch rechts überholen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) sieht als Grundregel das Überholen auf der linken Seite vor, erlaubt aber das Rechtsüberholen auf einem Straßenabschnitt mit markierten Fahrstreifen auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung, und auf einer Fahrbahn mit Verkehr in beide Richtungen dann, wenn in einer geschlossenen Ortschaft mindestens zwei Fahrstreifen (außerhalb davon drei) in dieselbe Richtung führen. Wenn Sie rechts überholen, denken Sie daran, dass der Fahrer unwillkürlich nach rechts ziehen kann - beobachten Sie seinen Blinker und halten Sie Abstand.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 3 und Abs. 10 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)