Łatweprawko
Frage Nr. 1153 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Vor der Kreuzung steht das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" mit dem Zusatzzeichen T-6a, auf dem eine dicke Linie von unten kommt und nach rechts abbiegt. Die Vorfahrtsstraße führt also nach rechts, und Sie wollen links abbiegen - also die Vorfahrtsstraße verlassen. Das Fahrzeug von rechts fährt auf der Vorfahrtsstraße, deshalb müssen Sie ihm die Vorfahrt gewähren. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Zusatzzeichen T-6a unter dem Zeichen D-1 den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße zeigt, und die breitere Linie auf dem Schema bedeutet die Hauptstraße. Wer die dicke Linie verlässt, verliert sein Vorrecht gegenüber den Fahrzeugen, die auf ihr fahren. Bevor Sie abbiegen, schauen Sie auf das Zusatzzeichen, nicht nur auf die Raute: Das Zeichen D-1 allein sagt noch nicht, in welche Richtung die Vorfahrt Sie führt.

Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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