Welche der genannten Maßnahmen ist zu treffen, wenn Sie bei der Versorgung von Verkehrsunfallopfern bei einer der betroffenen Personen festgestellt haben, dass sie keinen Pulsschlag mehr hat und nicht mehr atmet?
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Richtige Antwort
B. Die verletzte Person ist aus dem Unfallfahrzeug zu bergen, anschließend ist es mit den Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.
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