Łatweprawko
Frage Nr. 11244 3 Pkt. Grundfrage AM

Achten Sie auf die Gebotsschilder. Ist das Radfahren auf dieser Straße vorschriftsmäßig?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren wir mit dem Moped auf einer breiten Straße mit einem Grünstreifen in der Mitte; rechts verläuft, von der Fahrbahn getrennt, ein Geh- und Radweg, der mit einem blauen runden Gebotszeichen gekennzeichnet ist. Auf dieser Straße ist das Fahren eines Radfahrers auf der Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig - die Antwort NEIN.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt dem Radfahrer vor, den Radweg, den Geh- und Radweg oder den Radfahrstreifen zu benutzen, wenn sie für die Richtung vorgesehen sind, in die er fährt oder abbiegen will. Neben dieser Fahrbahn ist mit einem Gebotszeichen ein Geh- und Radweg ausgewiesen, deshalb muss der Radfahrer ihn benutzen, und das Fahren auf der Fahrbahn wäre eine Ordnungswidrigkeit. Mit dem Moped dürfen Sie dagegen nicht auf den Geh- und Radweg fahren - Sie fahren auf der Fahrbahn. Auf einem solchen Weg gewährt der Radfahrer den Fußgängern Vorrang.

Rechtsgrundlage: Art. 33 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 4b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 40 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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