Sollen Sie in der Situation das Prinzip des begrenzten Vertrauens verwenden?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir mit dem Moped auf einer Straße in einer Ortschaft; vor uns geht auf dem Gehweg in dieselbe Richtung ein Erwachsener, der ein Kind am Arm hält. In dieser Situation sind Sie nicht verpflichtet, den Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens anzuwenden - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt, darauf zu vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Vorschriften beachten, es sei denn, die Umstände deuten darauf hin, dass sie sich anders verhalten könnten. Den Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens wenden Sie also dann an, wenn etwas auf ein Risiko hindeutet: Ein Kind läuft allein am Rand, ein Fußgänger torkelt oder betritt die Fahrbahn und schaut dabei auf sein Handy. Hier geht das Kind ruhig auf dem Gehweg unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der es bei sich hält - nichts deutet darauf hin, dass sie die Fahrbahn betreten. Trotzdem beobachten Sie weiter den Gehweg und sind bereit zu reagieren, weil normale Vorsicht immer gilt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)