Łatweprawko
Frage Nr. 11194 2 Pkt. Grundfrage AM

Dürfen Sie ein leichtes Quad nach der Einnahme sog. weicher Drogen, also z.B. Marihuana führen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Die Frage betrifft das Führen eines leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugs (Quad) nach dem Konsum von Drogen wie Marihuana. Das Führen eines Fahrzeugs nach dem Konsum solcher Mittel ist verboten - die Antwort NEIN.

Nach dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) darf eine Person kein Fahrzeug führen, wenn sie sich im Zustand der Trunkenheit (Alkoholrausch), im Zustand nach Alkoholkonsum oder unter der Wirkung eines Mittels befindet, das ähnlich wie Alkohol wirkt. Marihuana und andere Drogen sind solche Mittel - sie verlängern die Reaktionszeit und stören die Einschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit sowie die Konzentration. Es gibt keine "sichere" Dosis und keine Unterscheidung zwischen weichen und harten Drogen. Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss eines Rauschmittels ist eine Straftat, für die eine Freiheitsstrafe und ein Fahrverbot drohen. Die Wirkung von Marihuana kann viele Stunden anhalten, und die Drogentests der Polizei weisen es nach.

Rechtsgrundlage: Art. 45 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 178a § 1 des Strafgesetzbuches

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