Warnt das Zeichen vor einem Bahnübergang, der mit Ampeln ausgestattet sein kann?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Straße an Bahngleisen, an der das Zeichen A-9 "Bahnübergang mit Schranken" mit dem Symbol eines Zauns steht, und darunter eine Bake mit drei roten Streifen. Dieses Zeichen warnt vor einem Bahnübergang, der mit einer Ampel (Lichtzeichenanlage) ausgestattet sein kann - die Antwort JA.
Das Zeichen A-9 warnt vor einem Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken. Solche Bahnübergänge haben meistens auch Lichtzeichen, die vor einem herannahenden Zug und vor dem Senken der Schranken warnen - die Vorschrift schließt das nicht aus, also ist die Antwort "kann ausgestattet sein" wahr. Rote Lichter oder sich schließende Schranken bedeuten ein Verbot, auf den Bahnübergang zu fahren, und beim Überqueren sind Sie trotzdem besonders vorsichtig. Fahren Sie niemals um geschlossene Halbschranken herum - das ist eine der gefährlichsten Ordnungswidrigkeiten.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)