Łatweprawko
Frage Nr. 11046 3 Pkt. Grundfrage AM

Sie sind in geschlossener Ortschaft. Sollen Sie in dieser Situation dem Bus die Eingliederung in den Verkehr ermöglichen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer geschlossenen Ortschaft hinter einem Pkw eine Straße entlang; rechts, an einem Wartehäuschen der Haltestelle, steht ein Stadtbus mit eingeschaltetem linkem Blinker, der von der Haltestelle losfahren will. In einer geschlossenen Ortschaft sind Sie verpflichtet, dem Busfahrer das Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu) zu ermöglichen - die Antwort JA.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor: Ein Fahrzeugführer, der sich in einer geschlossenen Ortschaft einer gekennzeichneten Bushaltestelle nähert, muss die Geschwindigkeit verringern und, wenn nötig, anhalten, um dem Busfahrer das Einfahren in den Verkehr zu ermöglichen. Das gilt, wenn der Busfahrer mit dem Blinker anzeigt, dass er den Fahrstreifen wechseln oder aus der Haltebucht auf die Fahrbahn fahren will. Der Bus hat den Blinker eingeschaltet, also lassen Sie ihn fahren. Der Busfahrer hat jedoch keine absolute Vorfahrt: Er darf erst dann auf den Fahrstreifen oder die Fahrbahn fahren, wenn er sich vergewissert hat, dass er dadurch die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet.

Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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