Haben Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen an der Kreuzung Vorfahrt vor den von links kommenden Fahrzeugen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf eine Kreuzung zu; am rechten Fahrbahnrand steht das Zeichen B-20 "STOP", und auf Ihrem Fahrstreifen ist ein Pfeil für das Rechtsabbiegen aufgemalt. Beim Rechtsabbiegen haben Sie keine Vorfahrt vor den Fahrzeugen, die von links kommen würden - die Antwort NEIN.
Das Zeichen B-20 bedeutet, dass Sie auf eine Vorfahrtsstraße zufahren und allen Fahrzeugführern auf ihr die Vorfahrt gewähren müssen. Die Fahrzeuge von links fahren auf der Vorfahrtsstraße, und wenn Sie rechts abbiegen, fahren Sie genau auf ihren Fahrstreifen. Die Rechts-vor-links-Regel gilt hier nicht, weil die Zeichen die Vorfahrt regeln. Zuerst halten Sie vor der Haltelinie an, dann schauen Sie nach links und nach rechts und fahren erst ein, wenn das Fahrzeug von links vorbeigefahren ist oder so weit entfernt ist, dass es nicht bremsen muss. Beim Abbiegen lassen Sie auch Fußgänger durch.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)