Sollen Sie den auf der Kreuzung den im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie hinter einer Reihe von Autos auf einen Kreisverkehr zu. An der Zufahrt stehen die Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und C-12 "Kreisverkehr" sowie das Zeichen D-6 vor dem Fußgängerüberweg. In dieser Situation sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugen im Kreisverkehr die Vorfahrt zu gewähren - die Antwort JA.
Das Zeichen C-12 zusammen mit dem Zeichen A-7 bedeutet, dass ein Fahrzeugführer, der sich bereits auf der Kreuzung befindet, Vorfahrt vor einem Fahrzeugführer hat, der in diese Kreuzung einfährt. Wer schon im Kreisverkehr ist, fährt zuerst, und Sie warten an der Zufahrt, bis auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs eine Lücke entsteht, in die Sie passen, ohne andere zum Bremsen zu zwingen. Gäbe es am Kreisverkehr kein Zeichen A-7, würde die Rechts-vor-links-Regel gelten, und der Einfahrende hätte Vorfahrt - deshalb schauen Sie vor dem Einfahren immer auf die Zeichen. Vor dem Kreisverkehr lassen Sie auch die Fußgänger auf dem Überweg durch, und beim Ausfahren zeigen Sie Ihre Absicht mit dem Blinker an.
Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)