Wenn Sie eine Fahrzeuggruppe mit der Höhe über 4 m führen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung?
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A. ja
Erklärung
Auf dem Foto transportiert eine Kolonne von Fahrzeugkombinationen mit Tafeln "convoi exceptionnel" (Schwertransport) hohe Stahlteile, die über die Kabinen der Zugmaschinen hinausragen. Das Fahren mit einer Fahrzeugkombination, die höher als 4 m ist, erfordert eine Genehmigung - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Höhe eines Fahrzeugs mit Ladung 4 m nicht überschreiten darf. Ein Fahrzeug, dessen Maße, Achslasten oder tatsächliche Gesamtmasse die zulässigen Werte überschreiten, ist ein Schwertransport (übergroßes oder überschweres Fahrzeug) - sein Verkehr ist nur erlaubt, wenn eine Genehmigung der entsprechenden Kategorie erteilt wurde. Eine Fahrzeugkombination, die höher als 4 m ist, braucht also eine Genehmigung, unabhängig davon, ob die Ladung teilbar ist (Antwort C). Mit einer teilbaren Ladung darf eine solche Fahrt überhaupt nicht durchgeführt werden, weil die einzige Genehmigung, die teilbare Ladung zulässt, also die Kategorie I, keine Überschreitung der Höhe umfasst. Die Höhe prüfen Sie zusammen mit der Ladung, weil sie darüber entscheidet, ob Sie unter Brücken und Oberleitungen durchfahren können. Die Genehmigungskategorien II-IV umfassen eine Höhe bis 4,3 m, und alles darüber ist Kategorie V mit einer in der Genehmigung festgelegten Strecke.
Rechtsgrundlage: Art. 61 Abs. 10, Art. 2 Nr. 35a und Art. 64 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Anlage Nr. 1 zum Gesetz über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)