Fährt bei besonders niedriger Geschwindigkeit das Fahrzeug Nr. 3 vor dem Fahrzeug Nr. 2?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Bild ist eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung zu sehen, der linke Fahrstreifen endet. An der Engstelle wechselt das grüne Fahrzeug Nr. 2 vom linken Fahrstreifen herüber, und auf dem rechten Fahrstreifen fahren das rote Fahrzeug Nr. 3 und vor ihm Nr. 1. Bei deutlich verringerter Geschwindigkeit fährt der Fahrer des Fahrzeugs Nr. 3 nicht vor dem Fahrzeug Nr. 2 durch. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt Folgendes: Wenn die Geschwindigkeit auf einer Fahrbahn mit mehr als einem Fahrstreifen in dieselbe Richtung deutlich verringert ist und man auf einem Fahrstreifen wegen eines Hindernisses oder weil er endet nicht weiterfahren kann, muss der Fahrer auf dem benachbarten Fahrstreifen unmittelbar vor der Stelle, an der der Fahrstreifen endet, einem Fahrzeug vom endenden Fahrstreifen den Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglichen. Das ist das Reißverschlussverfahren: Die Fahrzeuge von beiden Fahrstreifen fahren abwechselnd in die Engstelle, eines vom rechten, eines vom linken. Da Fahrzeug Nr. 1 vom rechten Fahrstreifen schon durchgefahren ist, ist jetzt Nr. 2 vom endenden linken Fahrstreifen an der Reihe. Nr. 3 lässt es vor sich einfahren und fährt erst danach selbst. Die Regel gilt nur bei deutlich verringerter Geschwindigkeit, also im Stau.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 4a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)