Łatweprawko
Frage Nr. 10511 1 Pkt. Grundfrage B

Informieren Sie in dieser Situation die Zeichen über das Ende der Schnellstraße?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) zwischen Lärmschutzwänden. Auf beiden Seiten der Fahrbahn stehen Zeichen D-9 "Autobahn" und darunter Zeichen mit einem Auto-Symbol, das mit einem roten Strich durchgestrichen ist - D-8 "Ende der Schnellstraße". Die Zeichen weisen Sie auf das Ende der Schnellstraße hin. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-7 "Schnellstraße" den Beginn oder die Fortsetzung einer Schnellstraße bedeutet und dass ihr Ende mit dem Zeichen D-8 "Ende der Schnellstraße" gekennzeichnet ist. Das Zeichen D-9 bedeutet den Beginn oder die Fortsetzung einer Autobahn. Das Symbol der Schnellstraße ist ein weißes Auto-Symbol, und das Durchstreichen mit einem roten Strich bedeutet das Ende - genauso streicht D-10 das Autobahnsymbol durch, also zwei Fahrbahnen mit einer Brücke. Hier stehen beide Zeichen zusammen: Die Schnellstraße endet, weil an dieser Stelle die Autobahn beginnt. Für den Fahrer eines Pkw ändert sich vor allem die Höchstgeschwindigkeit - von 120 km/h auf einer zweibahnigen Schnellstraße auf 140 km/h auf der Autobahn. Die übrigen Regeln sind für beide Straßen gleich und gelten weiter: Halteverbot außerhalb der dafür bestimmten Stellen, Wendeverbot, Verbot für Fahrzeuge, die keine 40 km/h erreichen, und ein Mindestabstand von der halben Geschwindigkeit in Metern.

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 20 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b sowie Art. 19 Abs. 3a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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