Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf einen Fußgängerüberweg zu, der mit dem Zeichen D-6 gekennzeichnet ist; über die Streifen gehen von links zwei Personen, und direkt hinter dem Überweg ist eine Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße. Sie müssen besonders vorsichtig sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, beim Annähern an einen Fußgängerüberweg besonders vorsichtig zu sein, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger auf dem Überweg oder einen, der ihn betritt, nicht gefährdet, und dem Fußgänger auf dem Überweg oder dem, der ihn betritt, Vorrang zu gewähren. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale fügt hinzu, dass ein Fahrzeugführer, der sich einer mit dem Zeichen D-6 gekennzeichneten Stelle nähert, verpflichtet ist, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er die Fußgänger, die sich an diesen Stellen befinden oder sie betreten, nicht gefährdet. Die Fußgänger sind schon auf dem Zebrastreifen, also halten Sie an und warten, bis sie hinübergegangen sind. Besondere Vorsicht umfasst auch das, was noch nicht zu sehen ist: Ein weiterer Fußgänger kann den Überweg betreten, und direkt dahinter wartet die Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße, deshalb teilen Sie Ihre Aufmerksamkeit zwischen beiden Gehwegen und dem Querverkehr auf. Vor dem Überweg überholen Sie nicht und fahren nicht an einem Fahrzeug vorbei, das angehalten hat, um einen Fußgänger vorbeizulassen (Umfahren).
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale