Łatweprawko
Frage Nr. 10411 3 Pkt. Grundfrage B

Erlaubt in der Situation das gelbe Blinklicht hinter die Ampel zu fahren?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung zu; über der Fahrbahn hängt eine Ampel mit gelbem Blinklicht, daneben steht das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren", und links steht B-2. Das gelbe Blinklicht erlaubt die Weiterfahrt über die Ampel hinaus. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das gelbe Blinklicht einer Ampel vor einer bestehenden Gefahr oder Verkehrsbehinderung warnt und besondere Vorsicht vorschreibt. Es ist kein Einfahrverbot - anders als rotes Licht oder dauerhaftes gelbes Licht - also dürfen Sie weiterfahren, aber die Kreuzung funktioniert dann so, als gäbe es keine Ampel: Über die Vorfahrt entscheiden die Verkehrszeichen. Hier steht A-7, also müssen Sie den Fahrzeugen auf der Querstraße die Vorfahrt gewähren und, wenn nötig, anhalten. Das gelbe Blinklicht wird nachts, bei einer Störung der Ampel oder an Kreuzungen eingeschaltet, an denen die Ampel nur eine Warnung ist; viele Fahrer suchen dann automatisch "ihr" Grün und fahren ein, ohne auf die Verkehrszeichen zu achten, was zu Zusammenstößen führt. Sie werden langsamer, schauen in beide Richtungen, gewähren die Vorfahrt, wem Sie sie gewähren müssen, und fahren, wenn die Straße frei ist.

Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 6 und § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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