Łatweprawko
Frage Nr. 10158 3 Pkt. Grundfrage B

Informiert Sie das sichtbare Zeichen über die anfangende Einbahnstraße?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung außerhalb der Stadt; rechts steht ein blaues rundes Zeichen mit einem weißen Pfeil nach oben - C-5 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus". Dieses Zeichen informiert nicht darüber, dass Sie in eine Einbahnstraße einfahren - das tut das rechteckige Zeichen D-3. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-5 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" den Fahrzeugführer verpflichtet, in der Richtung gemäß dem Pfeil zu fahren, und an der nächsten Kreuzung gilt. Das Zeichen D-3 "Einbahnstraße" bedeutet dagegen den Beginn oder die Fortsetzung einer Straße, auf der der Verkehr in einer Richtung verläuft. Beide Zeichen sind blau mit einem weißen Pfeil, aber sie unterscheiden sich in der Form: C-5 ist rund und gehört zu den Gebotszeichen, D-3 ist rechteckig und gehört zu den Hinweiszeichen. C-5 sagt, was Sie an dieser Kreuzung tun müssen - geradeaus fahren, ohne abzubiegen und ohne zu wenden - und sagt nichts darüber, ob die Straße danach eine Einbahnstraße oder eine Straße mit Verkehr in beide Richtungen ist; hinter der Kreuzung kann Gegenverkehr kommen. Erst D-3 würde Ihnen zum Beispiel erlauben, in einer geschlossenen Ortschaft am linken Rand der Fahrbahn anzuhalten. Merken Sie sich: Kreis bedeutet Gebot, Rechteck bedeutet Information.

Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 1 und 2 sowie § 44 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Hinweiszeichen
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