Łatweprawko
Frage Nr. 10124 2 Pkt. Grundfrage B

Werden Sie in der Situation vor einem markierten Fußgängerüberweg gewarnt?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie durch eine Straße in einer Ortschaft an einer Kirche vorbei; rechts steht ein gelbes Dreieck mit den Umrissen laufender Kinder - das Zeichen A-17 "Kinder". Sie werden nicht vor einem markierten Fußgängerüberweg auf der Straße gewarnt - eine solche Warnung gibt das Zeichen A-16, und den Überweg selbst kennzeichnet das Zeichen D-6. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale unterscheidet diese Zeichen: A-16 "Fußgängerüberweg" warnt vor einem Fußgängerüberweg und zeigt im Symbol einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen, und A-17 "Kinder" warnt vor einer Stelle auf der Straße, an der besonders oft Kinder unterwegs sind, oder vor der Nähe einer solchen Stelle und zeigt im Symbol zwei laufende Kinder. Den Überweg selbst kennzeichnet das blaue Hinweiszeichen D-6, und dass er besonders oft von Kindern benutzt wird, zeigt das Zusatzzeichen T-27 unter diesem Zeichen. Im Video steht nur A-17, ohne D-6 oder A-16, also spricht das Zeichen nicht von einem markierten Überweg - es sagt, dass an dieser Stelle Kinder überall auf der Fahrbahn auftauchen können, auch außerhalb eines Überwegs. Für Sie ist der Unterschied praktisch: Bei A-17 suchen Sie keinen Zebrastreifen, sondern beobachten die ganze Breite der Straße und die Gehwege, fahren langsamer und sind bereit, vor einem Kind anzuhalten.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 47 Abs. 1 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Gefahrzeichen
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